Kann ich die Anlage VuV selber ausfüllen?
Ja, wenn ich z.B. die folgenden Fragen beantworten kann:
Was ist mit in den letzten 10 Tagen vor dem Jahresende zugeflossenen
Mieten, die das Folgejahr betreffen?
Wann ist erlaubt und sinnvoll, Erhaltungsaufwand auf 2 bis 5 Jahre
zu verteilen?
Was ist bei Erhaltungsaufwendungen zu beachten, die in den ersten
3 Jahren nach der Anschaffung anfallen und 15 % der Anschaffungs-
kosten überschreiten?
Was passiert bei verbilligter Überlassung einer Wohnung
an Angehörige?
Wie erfasse ich bei Eigentumswohnungen die Einstellungen in/
Entnahmen aus den Instandhaltungsrücklagen?